Pressemitteilung
31/2009

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Nürnberg, 8. Dezember 2009

Stuttgart 21: Fatales Signal für den Integralen Taktfahrplan

Noch bleiben 23 Tage Zeit zum Ausstieg aus dem Projekt Stuttgart 21

Der VCD Bayern sieht das Prinzip eines Integralen Taktfahrplans (ITF) durch das geplante Projekt Stuttgart 21 gefährdet. Der Integrale Taktfahrplan ist eine Grundvoraussetzung für attraktiven öffentlichen Verkehr. Dabei werden Fahrpläne so aufeinander abgestimmt, dass an wichtigen Knotenpunkten alle Bahnen und Busse nahezu gleichzeitig ankommen und kurz darauf wieder abfahren. So werden Anschlüsse und damit die Gesamtreisezeit auf vielen Verbindungen optimiert. Der integrale Taktfahrplan ist das Erfolgsrezept der Schweizer Bahnen für mehr Verkehr auf der Schiene. Erforderlich ist dafür ein passender Ausbau der Eisenbahnstrecken und -bahnhöfe. "Der Bahnverkehr in Süddeutschland ist so eng miteinander verzahnt, dass ein Integraler Taktfahrplan nur funktioniert, wenn er konsequent über die Grenzen der Bundesländer hinweg umgesetzt wird," so der Bahnexperte des VCD Bayern, Matthias Striebich. "Durch Stuttgart 21 wird der Integrale Taktfahrplan jedoch konterkariert!" ist Striebich überzeugt. Ein integraler Taktfahrplan kann nur mit dem Konzept Kopfbahnhof 21 realisiert werden. Bei diesem Konzept bleiben die 16 Gleise des Stuttgarter Hauptbahnhofs erhalten. Damit gibt es genügend Gleise, um alle Anschlusszüge aufnehmen und gegebenenfalls Anschlüsse abwarten zu können. Bei Stuttgart 21 gibt es dagegen nur noch 8 Bahnsteiggleise. Dies bedeutet, dass die Züge nur noch 2 Minuten halten dürfen. Anschlusszüge können auf verspätete Züge nicht mehr warten. Der VCD fordert den Ausstieg aus dem Projekt Stuttgart 21. Die Zeit zum Ausstieg ist knapp. In den nächsten 23 Tagen werden daher auf www.vcd-bayern.de täglich weitere Stellungnahmen aus süddeutscher Sicht für einen Ausstieg aus Stuttgart 21 geliefert.

Für Rückfragen steht Ihnen der stellvertretende Landesvorsitzende Matthias Striebich gerne zur Verfügung, Kontakt über Tel. 0160/305 89 15, oder wenden Sie sich bitte an das VCD-Landesbüro.

 

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