Pressemitteilung
07/2014

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Nürnberg, 4. Juni 2014

VCD fordert Verankerung einer Mobilitätsprüfung in der Bauleitplanung

"Es ist ehrenwert, wenn Minister Hermann mit der Einführung eines Mobilitätskostenrechners für mehr Transparenz sorgen will, wie sich die Planungen der Behörden auf den Verkehr auswirken", würdigt Gerd Weibelzahl, welcher als Experte des Landesverbandes des ökologischen Verkehrsclubs Deutschland (VCD) Stellungnahmen im Rahmen von Bauleitplanungen erarbeitet, das Bemühen des Verkehrsministers.

Die Wirklichkeit zeigt, dass die Verantwortlichen in den Bauämtern der Gemeinden oder bei den beauftragten Planungsbüros einer möglichst verkehrsarmen Gestaltung der Planung wenig Beachtung schenken. "Immer noch geht es maßgeblich darum, neue Wohn- und Gewerbegebiete möglichst gut an das Straßennetz anzubinden. Der öffentliche Verkehr spielt kaum eine Rolle. Dies führt dazu, dass die Städte und Gemeinden sich immer weit weg von den vorhandenen Bus- und Bahnlinien entwickeln. Und dann wundert man sich, dass die Auslastung der Bus- und Bahnlinien sinkt. Wenn dies dann im Rahmen des Anhörungsverfahrens von uns kritisiert wird, werden unsere Anmerkungen von den Planern und Lokalpolitikern weggewogen", bringt Weibelzahl die derzeitige Situation bei vielen Planungen auf den Punkt.

Als Beispiel nennt Weibelzahl die Planung zum Bau eines Kletterparks in der Gemeinde Vaterstetten aus dem letzten Jahr. Es werden massiv Flächen versiegelt, um Stellplätze für Pkw und Reisebusse zu schaffen. Die vom VCD angeregte zusätzliche Bushaltestelle in der Nähe des Kletterparks lehnte die Gemeinde ab.

"Damit die Mobilität mehr Gewicht in den Planungen der Kommunen erhält, fordern wir die gesetzliche Verankerung einer Mobilitätsprüfung im Baugesetzbuch. Erst dann kann der Mobilitätskostenrechner seine Wirkung entfalten, da die Planer erst bereit sind, sich mit Fragen der ökologischen Gestaltung der Bauleitplanung zu beschäftigen, wenn dies vorgeschrieben wird", formuliert Weibelzahl die maßgebliche Forderung des ökologischen Verkehrsclubs an eine verantwortungsbewusste Bauleitplanung. Als positives Beispiel würdigt Weibelzahl die Verankerung der Umweltprüfung im Baurecht Anfang der 2000er-Jahre. "Zuerst haben die Planer und Politiker gejammert, dass diese dazu führt, dass Bauleitplanungen für Investoren unbezahlbar werden. Mittlerweile ist die Umweltprüfung ein gängiges Planungsinstrument geworden", erinnert Weibelzahl an die vergleichbare Situation bei Einführung der Umweltprüfung.

Für Rückfragen steht Ihnen Gerd Weibelzahl vom Vorstand des VCD Landesverband Bayern persönlich zur Verfügung, Tel. 0160/ 94 60 58 19. Oder wenden Sie sich bitte an das VCD-Landesbüro.

 

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