Pressemitteilung
07/2015

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Nürnberg, 16. April 2015

Fahrradförderung im Bayerischen Landtag nur halbherzig

Thema im bayerischen Landtag ist heute die Förderung des Radverkehrs in Bayern. Doch die meisten Anträge bringen den Radverkehr nicht weiter, urteilt der ökologische Verkehrsclub Deutschland VCD.

"Wer wie die CSU die Fahrradmitnahme in Zügen nur bei Neuausschreibungen fordert, zeigt zu wenig Engagement. Dieser Antrag geht ins Leere, denn die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) macht dies bereits", erklärt Bernd Sluka, der Vorsitzende des VCD in Bayern. Stattdessen wären ausreichende Kapazitäten in allen Zügen zu gewährleisten und die Mitnahme eines Fahrrads sollte wie in anderen Bundesländern kostenlos sein. "2008 hat der Landtag die kostenlose Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen beschlossen, doch umgesetzt wurde sie nie", erinnert sich Sluka. Damit ist eine große Chance zur Förderung des Radfahrens und des Fahrradtourismus versäumt worden.

Der Wirrwarr aus kostenfreien Strecken und solchen, auf denen bezahlt werden muss, geht damit weiter. Fahrgäste, die Landkreisgrenzen nicht kennen, können dabei hereinfallen und müssen 40, zukünftig 60 Euro Strafe zahlen. Schlimmer noch: Es gibt inzwischen vier verschiedene Tickets für die Fahrradmitnahme mit unterschiedlichen Geltungsbereichen, was die Auswahl des richtigen Tickets kompliziert und fehleranfällig macht.

Der VCD fordert für Bayern in allen Nahverkehrszügen kostenlos Fahrräder mitzunehmen und hat dazu ein Konzept aufgestellt, das mit dem ADFC abgesprochen wurde. Ausreichende Kapazitäten in Mehrzweckabteilen sind dazu Voraussetzung. "Um zu gewährleisten, dass Reisegruppen und vor allem Familien nicht geteilt werden, weil nur ein Teil der Fahrräder in den Zug passt, sollte eine Reservierungsmöglichkeit eingeführt werden. Diese kann auch angemessen kosten, weil eine wertvolle Gegenleistung erbracht wird", stellt Sluka eine wesentliche Idee des VCD-Konzepts vor.

Auch andere Anträge insbesondere der Regierungspartei sind kein Fortschritt. Sluka nennt weitere Beispiele: "Ein bayerischer Radverkehrsplan ist bereits in Arbeit, das braucht man nicht zu fordern. Promillegrenzen für Radfahrer sind keine Angelegenheit des bayerischen Staats, sondern der Rechtsprechung, und die Begründung dieses Antrags einfach falsch. Die Zahl der an Unfällen beteiligten alkoholisierten Radfahrer hat nicht, wie dort behauptet zugenommen, sondern nimmt seit vielen Jahren ab. Letztlich bringt auch Aufklärung über die Verkehrsregeln nichts, wenn gleichzeitig, statt Radfahrern die Wahl zu lassen, darauf bestanden wird, dass sie auf Radwegen fahren müssen. Dort rechts neben abbiegenden Autos sind sie in ständiger Gefahr."

Für Rückfragen und Interviews steht Ihnen der VCD-Vorsitzende Bernd Sluka unter Tel. 0176/420 63 287 persönlich zur Verfügung. Oder wenden Sie sich bitte an das VCD-Landesbüro.

 

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