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12/2015

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Nürnberg, 15. Juli 2015

VCD zum Urteil über die 3. Startbahn am Flughafen München

Die 3. Startbahn ist nicht nötig

Zu dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, in dem alle Klagen abgelehnt worden sind, stellt Alfred Schreiber vom Arbeitskreis Flugverkehr des ökologischen Verkehrsclubs Deutschland (VCD) fest: "Es wurde nicht über die Notwendigkeit einer 3. Start- und Landebahn entschieden, sondern nur über die Zulässigkeit der Planungen." Die Chancen von "Nichtzulassungsbeschwerden" für eine Revision sind generell, so zeigen die Erfahrungen, eher gering. Dennoch ist es richtig gewesen, dies zu versuchen.

An der fehlenden Notwendigkeit hingegen ändert sich überhaupt nichts. So ist der Bedarf für eine 3. Start- und Landebahn am Flughafen München objektiv einfach nicht gegeben. Ausschlaggebend ist nicht die Zahl der Passagiere, sondern die der Flugbewegungen. Während der Höchststand der Flugbewegungen im Jahr 2008 mit 432000 war, ist die Zahl auf gerade einmal 376000 Flugbewegungen zurückgefallen. Laut der ursprünglichen Prognosen auf Grund deren Zahlen das Projekt 2005 verkündet wurde hätten es 2014 aber bereits 526000 Flugbewegungen sein sollen. Die Prognosen sind so himmelweit von der Realität entfernt, dass sich alle Planungen für eine 3. Startbahn im Grunde genommen erledigen.

Ein Bau der 3. Startbahn wäre sogar kontraproduktiv, weil der boomende Ballungsraum München bereits jetzt die Wohnungssituation schon fast nicht mehr in den Griff bekommt. Gleichzeitig würde der gesamte Norden (Landkreise Freising, Erding, Dachau, München, usw.) der Landeshauptstadt künftig verstärkt mit Lärm überzogen werden, "was neben Auswirkungen auf die Gesundheit und Lebensqualität auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nachteilig wäre", führt Schreiber aus.

"Der Bau einer 3. Start- und Landebahn wäre aus Klimasicht verheerend und liefe den selbst gesteckten bayerischen Klimazielen entgegen", so VCD-Landesvorsitzender Bernd Sluka.

Aufgrund des erfolgten Bürgerentscheides wird der Bau ohnehin durch den Gesellschafter "Landeshauptstadt München" blockiert, daran ändert auch das jetzige Gerichtsurteil nichts. Bernd Sluka: "Der VCD appelliert an die Bayerische Staatsregierung, dieses Projekt endgültig aufzugeben."

Für Rückfragen steht Ihnen der VCD-Vorsitzende Bernd Sluka unter Tel. 0176/420 63 287 persönlich zur Verfügung. Oder wenden Sie sich bitte an das VCD-Landesbüro.

 

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