Pressemitteilung
09/2018

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Nürnberg, 26. März 2018

Und es gibt ihn doch...

Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht können nun eindeutig gekennzeichnet werden

Geh- und Radweg mit Markierung

Nach über 20 Jahren besteht endlich eine Möglichkeit, gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht für die Radfahrer auszuweisen. Darauf weist der Verkehrsclub Deutschland VCD hin. Der Vorschlag stammt vom Bund-Länder-Fachausschuss StVO. Der VCD hat ihn an das Land Bayern herangetragen und er wurde nun offiziell für bayerische Behörden freigegeben.

"Seit 1997 gibt es Radwege ohne Benutzungspflicht", erklärt dazu Bernd Sluka, der Vorsitzende des VCD Landesverbands Bayern. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen sie den Normalfall darstellen. Die Radfahrer sollen frei zwischen Radweg und Straße wählen können, je nach Geschwindigkeit und Können. Eine Benutzungspflicht für Radwege darf nur angeordnet werden, wenn besondere Gründe dafür vorliegen. "Sie ist aber in der Regel gar nicht nötig. Auf guten, sicheren Radwege fahren Radfahrer gerne und freiwillig", bestätigt Sluka.

Als praktisches Problem hatte sich herausgestellt, dass der Gesetzgeber kein Verkehrszeichen für Radwege ohne Benutzungspflicht vorgesehen hat. Der VCD-Vorsitzende führt aus: "Das runde, blaue Schild mit Fahrradsymbol verpflichtet Radfahrer auf den Weg. Da es kein anderes Schild für Radwege gibt, wurde es zu häufig und auch dort aufgestellt, wo es eigentlich nicht stehen darf. Oder ein freiwillig zu befahrender Weg wurde er häufig als 'Gehweg' mit dem Zusatzzeichen 'Radfahrer frei' beschildert. Aber diese Kombination darf nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden. Für ernstzunehmende Verbindungen im Alltagsverkehr sind solche Wege nicht tauglich." Umso erfreulicher ist es, dass es nach über zwanzig Jahren endlich die Möglichkeit gibt, die Wege richtig zu kennzeichnen. Sluka hofft, dass sie nun lebhafte Verbreitung findet und so der Radverkehr besser gefördert wird.

Die Kennzeichnung beruht auf der Markierung von Fußgänger- und Fahrradsymbol auf dem Radweg. Sie werden durch einen waagrechten Strich voneinander getrennt. Ein Schild wird nicht aufgestellt. "Damit kann auch der wild wuchernde Schilderwald gelichtet werden", freut sich Sluka. In Passau wurde die neue Markierungsvariante bereits verwendet.

Zu beachten ist bei allen Varianten, dass gemeinsame Wege nur bei geringem Rad- und Fußverkehr zulässig sind. Radfahrer sollten dabei in der Minderzahl sein. Der Weg muss mindestens 2,50 Meter breit sein. Mit zunehmender Anzahl von Fußgängern und Radfahrern steigt die Breitenanforderung auf bis zu 4 Meter. Bei mehr als 150 Radfahrern und Fußgängern pro Stunde, im Gefälle über 3 Prozent oder durch stark frequentierte Haltestellen sollen Radfahrer und Fußgänger nicht mehr auf einem gemeinsamen Weg unterwegs sein, weil es sonst häufig zu Konflikten kommt. In diesen Fällen sind getrennte Wege vorgeschrieben.

Für Rückfragen steht Ihnen der VCD-Vorsitzende Bernd Sluka unter Tel. 0176/420 63 287 persönlich zur Verfügung. Oder wenden Sie sich bitte an das VCD-Landesbüro.

 

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