Pressemitteilung
20/2023

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Nürnberg, 30. November 2023

Ein-Euro-Ticket für Fahrradmitnahme in Bayern:

Erst großspurig angekündigt und jetzt zaghaft umgesetzt

Am 18. Januar 2022 hatte der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder auf seiner Pressekonferenz zur Klausurtagung der CSU-Fraktion im Kloster Banz großspurig verkündigt, ein Ein-Euro-Ticket für die Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen im Freistaat einzuführen. Damit wurde der Reigen von Wahlversprechen für die bayerische Landtagswahl eingeleitet.

Die Mitnahme des eigenen Fahrrades in Nahverkehrszügen und S-Bahnen in Bayern ist in der Radsaison vom späten Frühjahr bis zum Frühherbst mehr ein Vabanque-Spiel als eine zuverlässige Beförderungsoption. Insbesondere an den Wochenenden und Feiertagen reichen die Fahrradabteile bei weitem nicht, um die Nachfrage abdecken zu können. Oftmals werden frustrierte Fahrradfahrer abgewiesen, weil die Fahrradabteile überfüllt sind. Bereits bei einem bisherigen Preis von 6 Euro für ein Tagesticket ist die Nachfrage oftmals größer als das Angebot. Selbst Lieschen Müller kann sich ausmalen, dass die Senkung des Preises zu einer weiteren Nachfragesteigerung bei der Fahrradmitnahme führt.

In dem vom Bayerischen Landtag beschlossenen Bayerischen Radgesetz, das sicherlich auch als Reaktion auf die Initiative "Radentscheid Bayern" angesehen werden kann, ist das Ein-Euro-Ticket verankert worden. Wie bei der Einführung des Deutschlandtickets sind damit aber keine unmittelbaren Erhöhungen der Beförderungskapazität verbunden. In Aussicht gestellt werden lediglich entsprechende Anpassungen bei künftigen Ausschreibungen in den nächsten 10 Jahren. Hierzu der Vorsitzende des VCD Bayern, Dr. Christian Loos: ?Man müsste unmittelbar mit den Verkehrsunternehmen vereinbaren, dass auch am Wochenende die maximale Zahl von Waggons eingesetzt wird - so wie während der werktäglichen Hauptverkehrszeit. Zusätzlich sollte man auch relativ kurzfristig zusätzliche Fahrradabteile in den Waggons schaffen, bei denen dies möglich ist, z. B. den Doppelstockwägen. Stattdessen wird einfach die Nachfrage erhöht, ohne dementsprechend das Angebot zu erweitern."

Prof. Dr. Andreas Kagermeier vom VCD Landesvorstand ergänzt: "Dass die Fahrradabteile bei einer Zunahme der Nachfrage nach Fahrradmitnahme bei einer Reduzierung des Preises auf einen Euro erst recht aus allen Nähten platzen würde, wurde bereits von verschiedenen Stellen angemerkt." Auch im Bayerischen Radgesetz sind erste vorsichtige Einschränkungen enthalten. Die Rede ist von einem Anspruch auf Fahrradmitnahme nur im Rahmen der Beförderungskapazität sowie der Möglichkeit der Einschränkung für bestimmte Strecken und zu bestimmten Zeiträumen.

Was aber jetzt nach der Landtagswahl als konkrete Umsetzung zum Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2023 erfolgt, kommt mehr einer Fahrradmitnahmeverhinderung als einer Erleichterung gleich. Wie so oft werden in Bayern zunächst großspurig und mit Superlativen formulierte Ankündigungen dann letztendlich nur zaghaft und rudimentär umgesetzt. In einer Pressemitteilung der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) vom 29. November 2023 kommen jetzt die gravierenden Einschränkungen ans Tageslicht.

  1. Das Tagesticket ist nicht vor 9 Uhr gültig, d. h. nicht für einen frühen Start in den Radlausflug nutzbar.
  2. In der Radlsaison vom 15. März bis zum 3. Oktober, wenn es besonders viele Radlerinnen gerne nutzen möchten, gilt es nicht an Wochenenden und am Freitagnachmittag.
  3. Auf besonders attraktiven Routen wie ins Voralpenland von München nach Rosenheim–Salzburg oder zwischen München und Nürnberg ins Altmühltal oder von München Richtung Hof/ Furth im Wald wird es nicht gültig sein.
  4. Darüber hinaus soll aktuell auch die Gültigkeit für Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden - also insbesondere dem MVV um München oder der VGN in Franken - ausgeschlossen sein. Das sind die Regionen, aus denen die größte Nachfrage kommt.

Der VCD Bayern fordert, dass die BEG unverzüglich Verhandlungen mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen aufnimmt, die Nahverkehrszüge in Bayern betreiben, um Möglichkeiten auszuloten, zu vereinbaren und auch zu finanzieren, zum Start der Fahrradsaison 2024 zusätzliche Waggons mit Fahrradabteilen bereit zu stellen. Die ausgeschlossenen Zeiten und Linien sind auf ein Minimum zu reduzieren, damit die großspurig angekündigte Verbesserung der Fahrradmitnahme zu konkreten Verbesserungen führt und nicht wieder einmal als Ankündigungspolitik der Bayerischen Staatsregierung verbucht werden muss.

Pressekontakt: Andreas Kagermeier, VCD Bayern, Tel. 0172 9600 865

 

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