Verkehrsberuhigung und Aufwertung
des Domplatzes
Zusammenstellung und Bewertung
vorgebrachter Bedenken
Argumentationshilfen zur Verkehrsberuhigung des Domplatzes
Ziel des Bürgerbegehrens der BI
Verkehrsberuhigter Domplatz ist die Umwandlung des Domplatzes in
eine Wohnverkehrsstraße nach dem Vorbild der Gesandtenstraße,
des Neupfarrplatzes oder - ganz aktuell - der Maximilianstraße.
Mit diesem Vorschlag wird einerseits die Verdrängung des
Durchgangsverkehrs und damit eines überwiegenden Teils des
derzeitigen Verkehrsaufkommens gewährleistet und andererseits
den Erfordernissen des weiterhin notwendigen Anwohner- und
Lieferverkehrs Rechnung getragen. Gleichzeitig erhalten der
Fußgänger- und Radverkehr auf der gesamten Platzfläche Vorrang
vor dem Autoverkehr, für den Schrittgeschwindigkeit gilt. Eine
"klassische" Fußgängerzone wie am Haidplatz scheidet
demgegenüber aus, da zahlreiche weitere Straßenzüge
(Goliathstraße, Am Watmarkt, Wahlenstraße, Unter den
Schwibbögen etc.) nur über den Domplatz erreichbar sind und die
Ausgabe der erforderlichen zahlreichen Ausnahmegenehmigungen
letztlich das Instrument Fußgängerzone entwerten und ad
absurdum führen würde. Vor diesem Hintergrund können die
bislang vorgebrachten Punkte gegen die Zielsetzung des
Bürgerbegehrens folgendermaßen widerlegt werden:
Behauptung:
"Die Befahrbarkeit des Domplatzes ist für die
Erschließung der östlichen Altstadt zwingend erforderlich, eine
Sperrung des Platzes kommt deshalb nicht in Frage."
Dazu ist zu sagen:
Das Grundkonzept zur Erschließung der zentralen
Altstadt sieht zwei Schleifen vor:
im Westen den Straßenzug Gesandtenstraße - Rote-Hahnen-Gasse - Ludwigstraße
im Osten den Straßenzug Domplatz - Goliathstraße - Wahlenstraße - Neupfarrplatz
Bekanntlich sind alle Abschnitte der westlichen Erschließungsschleife als Wohnverkehrsstraße gewidmet; die Funktionsfähigkeit dieser Form der Erschließung ist hinreichend bewiesen und wird von niemand in Zweifel gezogen. Die erforderliche Qualität der östlichen Erschließungsschleife einschließlich der Anfahrbarkeit von Geschäften zur Abholung schwerer Lasten sowie der Erschließung durch den Altstadtbus bleibt somit auch bei der angestrebten Wohnverkehrsstraßenregelung am Domplatz uneingeschränkt erhalten.
Behauptung:
"Beim Verkehrsaufkommen auf dem Domplatz handelt es
sich gar nicht um Durchgangsverkehr, sondern um unvermeidlichen
Zielverkehr."
Dazu ist zu sagen:
Am 10. und 11.Oktober 2001 wurden am Domplatz
Verkehrszählungen durchgeführt, die folgende Ergebnisse
erbrachten:
Verkehrsbelastung insgesamt ca. 5.500 Kfz/16 h
davon Zielverkehr ca. 1.500 Kfz/16 h
dies bedeutet somit eine Belastung des Domplatzes mit Durchgangsverkehr von ca. 4.000 Kfz/16 h oder mehr als 70% des Gesamtverkehrsaufkommens!
Zu diesen Zahlen sind noch folgende Punkte anzumerken:
Bei 16-Stunden-Zählungen ist ein Zuschlag von ca. 10% zu berücksichtigen, um das Tagesverkehrsaufkommen zu erhalten; es errechnet sich somit eine Belastung von (gerundet) ca. 6.000 Kfz/24 h.
An beiden Zähltagen war nicht nur die Maximilianstraße stadteinwärts, sondern auch die Weiße-Hahnen-Gasse baustellenbedingt gesperrt. Ohne diese Sondereinflüsse wäre nicht nur das Gesamtverkehrsaufkommen noch höher; es kann zudem davon ausgegangen werden, daß die Baustellen in wesentlich höherem Maß Durchgangs- als Zielverkehr abgehalten haben.
Behauptung:
"Der Durchgangsverkehr kann erst herausgenommen
werden, wenn der Ernst-Reuter-Platz umgebaut und damit die
Altstadtsüdumgehung endgültig fertiggestellt worden ist."
Dazu ist zu sagen:
Beim Umbau der nördlichen Maximilianstraße wurde
die Ampelanlage am Ernst-Reuter-Platz erneuert und die
Leistungsfähigkeit der Kreuzung erhöht. Die
Altstadtsüdumgehung ist damit endgültig fertiggestellt.
Mit der Friedenstraße steht zudem eine weitere, hoch
leistungsfähige Umfahrungsmöglichkeit der Altstadt zur
Verfügung, die großräumige Verkehrsverlagerungen ermöglicht.
Behauptung:
"Nach dem Umbau der Maximilianstraße und ihrer
Ausweisung als Wohnverkehrsstraße wird sich das
Verkehrsaufkommen am Domplatz ohnehin deutlich reduzieren."
Dazu ist zu sagen:
Dem Durchgangsverkehr stehen in Ost-West-Richtung mit
Pflug- und Drei-Kronen-Gasse auch weiterhin zwei Einfallrouten
zum Domplatz zur Verfügung. Da beide Zufahrtmöglichkeiten von
der Umwidmung der Maximilianstraße in eine Wohnverkehrsstraße
unbeeinflußt bleiben, wird die Umgestaltung der
Maximilianstraße keine entscheidende Reduzierung des
Verkehrsaufkommens am Domplatz zur Folge haben.
Behauptung:
"Der Handlungsdruck ist an anderen Stellen,
beispielsweise am Arnulfsplatz, viel größer."
Dazu ist zu sagen:
In verkehrstechnischer und gestalterischer Hinsicht
kann diese Aussage akzeptiert werden. Sie trifft jedoch nicht zu
im Hinblick auf die Tatsache, daß eine Stadt, die in die
UNESCO-Liste des Weltkulturerbes aufgenommen werden möchte, das
Herz der Altstadt und das Umfeld des bedeutendsten Einzeldenkmals
nicht dem uneingeschränkten Autoverkehr überlassen darf.
Die Ergebnisse der Planungszellen zur Begutachtung des
Stadtentwicklungsplans zeigen eindrucksvoll die Präferenzen
dieses repräsentativ zusammengesetzten Gremiums: bei der
Bewertung von Projektvorschlägen wird die Verkehrsberuhigung des
Domplatzes mit 67 von 80 möglichen Punkten befürwortet. Diese
breite Zustimmung zeigt, daß die Zukunft des Domplatzes durchaus
als Herzensangelegenheit der Bevölkerung verstanden werden darf.
Behauptung:
"Eine Verkehrsberuhigung des Domplatzes wäre
eine isolierte Einzelmaßnahme ohne Einbindung in ein
Gesamtkonzept."
Dazu ist zu sagen:
Bereits der 1997 vom Stadtrat beschlossene
Verkehrsentwicklungsplan sieht für den Domplatz ebenso wie für
weite Teile der Altstadt die Ausweisung als Wohnverkehrsstraße
vor, es kann somit keine Rede davon sein, daß es sich bei der
Forderung nach Verkehrsberuhigung des Domplatzes um eine
isolierte Einzelfalldiskussion handle. Die Forderung fügt sich
vielmehr als Baustein in ein bereits vorliegendes Gesamtkonzept
ein.
Behauptung:
"Die Umgestaltung des Domplatzes ist derzeit
nicht finanzierbar."
Dazu ist zu sagen:
Die Aussage ist richtig. Sie geht jedoch als Kritik
völlig am Thema vorbei angesichts der Tatsache, daß die
Umwidmung des Domplatzes zur Wohnverkehrsstraße keinerlei
bauliche Maßnahmen erforderlich macht. Es reicht vielmehr aus,
die bereits vorhandene Beschilderung des Beginns der
Wohnverkehrsstraße von der Goliathstraße an den Übergang vom
Alten Kornmarkt zum Altdorferplatz zu versetzen.
Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, daß gegen eine Verkehrsberuhigung und Aufwertung des Domplatzes kein inhaltlich stichhaltiges Gegenargument vorgebracht werden kann.