Verkehrsberuhigung und Aufwertung des Domplatzes
Zusammenstellung und Bewertung vorgebrachter Bedenken

Argumentationshilfen zur Verkehrsberuhigung des Domplatzes

Ziel des Bürgerbegehrens der BI Verkehrsberuhigter Domplatz ist die Umwandlung des Domplatzes in eine Wohnverkehrsstraße nach dem Vorbild der Gesandtenstraße, des Neupfarrplatzes oder - ganz aktuell - der Maximilianstraße. Mit diesem Vorschlag wird einerseits die Verdrängung des Durchgangsverkehrs und damit eines überwiegenden Teils des derzeitigen Verkehrsaufkommens gewährleistet und andererseits den Erfordernissen des weiterhin notwendigen Anwohner- und Lieferverkehrs Rechnung getragen. Gleichzeitig erhalten der Fußgänger- und Radverkehr auf der gesamten Platzfläche Vorrang vor dem Autoverkehr, für den Schrittgeschwindigkeit gilt. Eine "klassische" Fußgängerzone wie am Haidplatz scheidet demgegenüber aus, da zahlreiche weitere Straßenzüge (Goliathstraße, Am Watmarkt, Wahlenstraße, Unter den Schwibbögen etc.) nur über den Domplatz erreichbar sind und die Ausgabe der erforderlichen zahlreichen Ausnahmegenehmigungen letztlich das Instrument Fußgängerzone entwerten und ad absurdum führen würde. Vor diesem Hintergrund können die bislang vorgebrachten Punkte gegen die Zielsetzung des Bürgerbegehrens folgendermaßen widerlegt werden:

Behauptung:
"Die Befahrbarkeit des Domplatzes ist für die Erschließung der östlichen Altstadt zwingend erforderlich, eine Sperrung des Platzes kommt deshalb nicht in Frage."

Dazu ist zu sagen:
Das Grundkonzept zur Erschließung der zentralen Altstadt sieht zwei Schleifen vor:

Bekanntlich sind alle Abschnitte der westlichen Erschließungsschleife als Wohnverkehrsstraße gewidmet; die Funktionsfähigkeit dieser Form der Erschließung ist hinreichend bewiesen und wird von niemand in Zweifel gezogen. Die erforderliche Qualität der östlichen Erschließungsschleife einschließlich der Anfahrbarkeit von Geschäften zur Abholung schwerer Lasten sowie der Erschließung durch den Altstadtbus bleibt somit auch bei der angestrebten Wohnverkehrsstraßenregelung am Domplatz uneingeschränkt erhalten.

Behauptung:
"Beim Verkehrsaufkommen auf dem Domplatz handelt es sich gar nicht um Durchgangsverkehr, sondern um unvermeidlichen Zielverkehr."

Dazu ist zu sagen:
Am 10. und 11.Oktober 2001 wurden am Domplatz Verkehrszählungen durchgeführt, die folgende Ergebnisse erbrachten:

Zu diesen Zahlen sind noch folgende Punkte anzumerken:

Behauptung:
"Der Durchgangsverkehr kann erst herausgenommen werden, wenn der Ernst-Reuter-Platz umgebaut und damit die Altstadtsüdumgehung endgültig fertiggestellt worden ist."

Dazu ist zu sagen:
Beim Umbau der nördlichen Maximilianstraße wurde die Ampelanlage am Ernst-Reuter-Platz erneuert und die Leistungsfähigkeit der Kreuzung erhöht. Die Altstadtsüdumgehung ist damit endgültig fertiggestellt.
Mit der Friedenstraße steht zudem eine weitere, hoch leistungsfähige Umfahrungsmöglichkeit der Altstadt zur Verfügung, die großräumige Verkehrsverlagerungen ermöglicht.

Behauptung:
"Nach dem Umbau der Maximilianstraße und ihrer Ausweisung als Wohnverkehrsstraße wird sich das Verkehrsaufkommen am Domplatz ohnehin deutlich reduzieren."

Dazu ist zu sagen:
Dem Durchgangsverkehr stehen in Ost-West-Richtung mit Pflug- und Drei-Kronen-Gasse auch weiterhin zwei Einfallrouten zum Domplatz zur Verfügung. Da beide Zufahrtmöglichkeiten von der Umwidmung der Maximilianstraße in eine Wohnverkehrsstraße unbeeinflußt bleiben, wird die Umgestaltung der Maximilianstraße keine entscheidende Reduzierung des Verkehrsaufkommens am Domplatz zur Folge haben.

Behauptung:
"Der Handlungsdruck ist an anderen Stellen, beispielsweise am Arnulfsplatz, viel größer."

Dazu ist zu sagen:
In verkehrstechnischer und gestalterischer Hinsicht kann diese Aussage akzeptiert werden. Sie trifft jedoch nicht zu im Hinblick auf die Tatsache, daß eine Stadt, die in die UNESCO-Liste des Weltkulturerbes aufgenommen werden möchte, das Herz der Altstadt und das Umfeld des bedeutendsten Einzeldenkmals nicht dem uneingeschränkten Autoverkehr überlassen darf.
Die Ergebnisse der Planungszellen zur Begutachtung des Stadtentwicklungsplans zeigen eindrucksvoll die Präferenzen dieses repräsentativ zusammengesetzten Gremiums: bei der Bewertung von Projektvorschlägen wird die Verkehrsberuhigung des Domplatzes mit 67 von 80 möglichen Punkten befürwortet. Diese breite Zustimmung zeigt, daß die Zukunft des Domplatzes durchaus als Herzensangelegenheit der Bevölkerung verstanden werden darf.

Behauptung:
"Eine Verkehrsberuhigung des Domplatzes wäre eine isolierte Einzelmaßnahme ohne Einbindung in ein Gesamtkonzept."

Dazu ist zu sagen:
Bereits der 1997 vom Stadtrat beschlossene Verkehrsentwicklungsplan sieht für den Domplatz ebenso wie für weite Teile der Altstadt die Ausweisung als Wohnverkehrsstraße vor, es kann somit keine Rede davon sein, daß es sich bei der Forderung nach Verkehrsberuhigung des Domplatzes um eine isolierte Einzelfalldiskussion handle. Die Forderung fügt sich vielmehr als Baustein in ein bereits vorliegendes Gesamtkonzept ein.

Behauptung:
"Die Umgestaltung des Domplatzes ist derzeit nicht finanzierbar."

Dazu ist zu sagen:
Die Aussage ist richtig. Sie geht jedoch als Kritik völlig am Thema vorbei angesichts der Tatsache, daß die Umwidmung des Domplatzes zur Wohnverkehrsstraße keinerlei bauliche Maßnahmen erforderlich macht. Es reicht vielmehr aus, die bereits vorhandene Beschilderung des Beginns der Wohnverkehrsstraße von der Goliathstraße an den Übergang vom Alten Kornmarkt zum Altdorferplatz zu versetzen.

 

Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, daß gegen eine Verkehrsberuhigung und Aufwertung des Domplatzes kein inhaltlich stichhaltiges Gegenargument vorgebracht werden kann.