An die 
Regensburger Medien

BI Verkehrsberuhigter Domplatz
Peter Seywald / Arthur Schnabl / Manfred Veits
c/o
Peter Seywald
Orleansstr. 3
93055 Regensburg
Tel 0941/793017
Fax 0941/793353
Peter.Seywald@vcd-bayern.de
www.vcd-bayern.de/regensburg

 

Regensburg, den 25.08.2003

Pressemitteilung

Zum Ergebnis der Bürgerentscheide

Am Domplatz muß sich etwas ändern

"Eigentliche Fragestellung des verwirrenden Textes des Ratsbegehrens war die Formulierung ‚Sind Sie dafür, daß die derzeitige Verkehrsregelung am Domplatz beibehalten wird?'", rufen Peter Seywald, Arthur Schnabl und Manfred Veits als Vertretungsberechtigte der BI Verkehrsberuhigter Domplatz in Erinnerung. "Nachdem diese Frage das notwendige Zustimmungsquorum deutlich verfehlt hat, ergibt sich daraus logischerweise der Auftrag, die derzeitige Verkehrsregelung zu ändern."

Angesichts des gleichzeitigen Scheiterns des Bürgerbegehrens für eine sofortige Umwidmung des Domplatzes in eine Wohnverkehrsstraße müsse deshalb nach Lösungen gesucht werden, um beiden Ergebnissen Rechnung zu tragen. "Die BI hat stets ihre Bereitschaft zur Diskussion konstruktiver Alternativen zu ihrem Vorschlag bekundet und steht selbstverständlich weiterhin zu ihrem Wort", erklärt Peter Seywald. "Leider wurde darauf bislang lediglich mit zeitlich und inhaltlich völlig unbestimmten Ausflüchten reagiert." Damit müsse es jetzt ein Ende haben.

Schnabl: "Natürlich ist es aus unserer Sicht bedauerlich, am Zustimmungsquorum gescheitert zu sein. Es darf aber darauf hingewiesen werden, daß sowohl hinsichtlich der absoluten Zahlen als auch insbesondere bei der Stichfrage das Bürgerbegehren deutlich vor dem Ratsbegehren liegt." Vor diesem Hintergrund gebe es seitens der BI keinen Grund, das Scheitern als inhaltliche Niederlage zu betrachten.

Dementsprechend gehe es bei der angestrengten Klage gegen das Ratsbegehren auch nicht um ein ‚Nachkarten', sondern um die Sicherung elementarer demokratischer Grundrechte, erläutert Manfred Veits. "Unserer Auffassung nach verstößt die Formulierung des Ratsbegehrens eindeutig gegen geltendes Recht, und diese Auffassung möchten wir vom Verwaltungsgericht überprüft haben."

Für Rückfragen: Peter Seywald, Telefon 79 30 17 oder 0172 / 8505929
Arthur Schnabl, Telefon 5 84 18 52 oder 0160 / 96017866
Manfred Veits, Telefon 56 76 86 0 oder 2 10 86 oder 0175 / 1629960