Informationen zum Ratsbegrehren

Nachdem die Büregerinitiantive erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit des vom Stadtrat beschlossenen Ratsbegehren hat, wandte sie sich mit Schreiben vom 1. August an die Regierung der Oberpfalz und beantragte, die Unzulässigkeit des Ratsbegehrens festzustellen.

Mit Schreiben vom 20.08.2003 befand die Regierung der Oberpfalz, dass der Stadtratsbeschluss über das Ratsbegehren (= Bürgerentscheid 1) nicht zu beanstanden sei.

Diese Auffassung teilt die BI jedoch nicht und beauftragte deshalb das Anwaltsbüro Veits, beim Verwaltungsgericht Regensburg eine Wahlanfechtungsklage einzureichen.