Sachverhalt:
Das Stadtplanungsamt hat die Neuaufstellung
des Regensburger
Radverkehrsplans an ein privates Planungsbüro in Auftrag gegeben. Der
endgültige Schlussbericht wurde am Jahresende 2009 übergeben. Eine
Kurzfassung
liegt diesem Bericht bei.
Ziele des Radverkehrsplans
Eine Verkehrsplanung für Radfahrer ist eine
Angebotsplanung,
die auch eine weitere Nachfrage im Radverkehr erzeugen soll. Die
Radverkehrsnetzplanung sollte sich daher nicht auf das derzeitige
Radverkehrsaufkommen und die heutigen Hauptströme des Radverkehrs
beschränken,
sondern auch zukünftige und potenzielle Radverkehre berücksichtigen. Bei
einer
fahrradfreundlichen Ausgestaltung der Stadt geht es nicht nur um den Bau
von
Fahrradwegen, sondern generell um Radverkehr unter dem Gesichtspunkt der
Alltagstauglichkeit. Das bedeutet die Orientierung an den Zielen des
Berufsverkehrs und des Schülerverkehrs, an öffentlichen Einrichtungen
sowie
Einkaufsbereichen und Freizeiteinrichtungen.
Zielsetzung
des
Radverkehrsplans ist es vor allem, Maßnahmen zu entwickeln, die eine
generelle Verbesserung für den Radverkehr darstellen können.
Das
Maßnahmenkonzept
soll damit
§
die
Handlungsschwerpunkte zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur für
einen
kurz- und mittelfristigen Zeitrahmen aufzeigen,
§
Entscheidungsgrundlage
für Politik und Verwaltung im Hinblick auf die Erstellung von
Investitionsprogrammen und die Bereitstellung von Haushaltsmitteln sein,
§
die
Möglichkeit bieten, radverkehrsbezogene Maßnahmen besser in den Kontext
der
gesamten verkehrsplanerischen und städtebaulichen Aktivitäten der Stadt
einzuordnen.
Vorgehensweise bei der Aufstellung des
Radverkehrsplans
Mitarbeiter des beauftragten Planungsbüros
befuhren das
Regensburger Straßen- und Wegenetz eigenständig mit dem Fahrrad, um
Bestandsaufnahmen
zu machen. Sie bewerteten das Netz hinsichtlich des baulichen Zustands,
der
verkehrlichen Funktionsfähigkeit, der Lückenlosigkeit usw.. Bei der
Bewertung
wurden auch Beiträge berücksichtigt, die beim Stadtplanungsamt schon
seit
geraumer Zeit vorliegen, die von städtischen Dienststellen, d.h. vom Amt
für
Schulen bis zum Amt für Stadtentwicklung, erbeten wurden, und die von
einschlägigen Verbänden kamen.
Das Büro hat seine Ausarbeitungen zweimal
der Arbeitsgruppe Radverkehr vorgestellt. Der erste
Termin war nach
Fertigstellung der Bestandsaufnahme, der zweite kurz vor Abschluss des
Gutachtens.
Ergebnis des Radverkehrsplans
Als Ergebnis der Untersuchungen stellt
sich eine Kartierung von Routen dar, für die ein Maßnahmenkatalog zur
Verbesserung der Nutzbarkeit vorgeschlagen wird. Für besonders bedeutsame
Bereiche
werden Einzelmaßnahmen zu Maßnahmenkonzepten zusammengefasst. Diese
Maßnahmenkonzepte stellen Schlüsselprojekte für die Umsetzung des
Radverkehrsplanes dar.
Die Maßnahmentabelle umfasst insgesamt ca.
350
Einzelmaßnahmen.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind in drei
Prioritäten
eingeteilt. Maßnahmen der ersten Priorität
- sind aus
Verkehrssicherheitsgründen
notwendig, oder
- dienen der
verkehrsrechtlichen
Klarheit, oder
- können mit geringem
Aufwand
realisiert werden, oder
- tragen zu einer deutlichen
Angebotsverbesserung bei (z.B. Beschilderung, Markierung, kleine
bauliche
Maßnahmen).
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten so umgesetzt werden, dass in
kurzer Zeit
sichtbare und wirksame Verbesserungen erreicht werden können und damit
eine
Öffentlichkeitswirksamkeit entfaltet werden kann.
Maßnahmen der zweiten Priorität tragen
ebenfalls zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit bzw. der Funktionsfähigkeit der
Routen bei,
benötigen aber einen höheren Umsetzungsaufwand. Die Maßnahmen sind in
der Regel
baulicher Art, die für den Radverkehr eine hohe Bedeutung haben, aber
wegen
z.B. planerischen oder haushaltstechnischen Abwicklungen einen längeren
zeitlichen Vorlauf brauchen.
Maßnahmen der dritten Priorität sind zur
Erreichung eines
Hauptradroutenstandards erforderlich. Zwar ist eine Funktionsfähigkeit
der
Routen auch ohne diese Maßnahmen gegeben, jedoch bestehen weiterhin
Defizite,
die dem angestrebten Standard nicht entsprechen. Der Zeithorizont ist
mittel-
bis langfristig.
Es wurde zunächst die ganze Fülle von
Vorschlägen war aufgenommen,
wobei noch abschließend zu prüfen ist, ob alle Vorschläge rechtlich
zulässig,
technisch sinnvoll und machbar sind. Hinzu kommt noch, dass manche
Vorhaben
nicht zeitnah umgesetzt werden können. Bei der Umsetzung zu beachtende
Rahmenbedingungen könnten sich deshalb bis zum Umsetzungszeitpunkt
geändert
haben und eine Neubewertung erforderlich machen.
Weiteres Vorgehen
Begleitend zur Einführung des
Radverkehrsplans soll eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. Es
wird
vorgeschlagen, den Plan nach der Beschlussfassung im Ausschuss für
Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen auf der städtischen
Internetsite zu veröffentlichen und in den örtlichen Medien darauf
hinzuweisen.
Zur Umsetzung der Maßnahmen wird
folgendes Vorgehen vorgeschlagen:
Die Maßnahmen der Prioritätengruppe 1
bestehen analog der von Planungsbüro benutzten Definition häufig aus
kleineren
Umbauten, Markierungen, verkehrstechnischen Verbesserungen und
dergleichen und
können vielfach im Rahmen des Haushaltsansatzes „Radwegenetz –
Verbesserungen“, der mit jährlich 50.000 € ausgestattet ist,
umgesetzt werden. Die Maßnahmen der Gruppen 2 und 3 sprengen in der
Regel
diesen Rahmen und müssen einzeln in den Haushalt eingeplant werden.
Dafür muss
ein Bauprogramm aufgestellt werden.
Folgende Maßnahmen werden für das
Programm als erste vorgeschlagen:
|
Hauptroute
|
Straße/ Knotenpunkt
|
Abschnitt
|
Mängel
|
Empfohlene Maßnahmen
|
Priorität
|
|
5
|
3
|
Isarstraße
|
von Lechstraße bis Nordgaustraße
|
─Radwege sind beidseitig stark
abgesetzt, was zu Konflikten an Grundstückszufahrten und
untergeordneten
Straßen führen kann
─Beleuchtung streckenweise nicht
ausreichend; fehlende soziale Kontrolle
|
─Markierung der Furten über die
Grundstückseinfahrten und Markierung von Fahrradpiktogrammen in die
Radfurten; ggf. Beschilderung mit VZ 138 / Radfahrer kreuzen) oder
Roteinfärbung
─Ergänzung der Beleuchtung östlich
Haus Nr. 34
|
1
2
|
|
7
|
2
|
Straubinger
Straße / Landauer Straße / Osthafenstraße
|
|
─Radfahrer, die von Westen nach
Osten fahren, müssen dem Rechtsabbiegekeil in Richtung Landauer Straße
folgen
und noch aus der Rechtsabbiegefahrbahn zum jenseits der Landauer
Straße
weiterführenden einseitigen 2-Ri-Radweg wechseln (Sichtproblem; Kfz
sind
wegen der fahrdynamisch Gestaltung der Ausfahrkeil-Lösung schnell).
|
─Überführung des Radwegs vor dem
Knotenpunkt in einen Radfahrstreifen; Radfahrstreifen liegt zwischen
Geradeausfahrstreifen und Rechtsabbiegestreifen
─Radweg in Gegenrichtung mit
Wegweisung beschildern (in Ost-West Richtung fährt der Radfahrer über
den
Kfz-Linksabbiegestreifen auf den Radweg der Straubinger Straße)
|
1
2
|
|
11
|
4
|
D.-Martin-Luther-Straße
/ Luitpoldstraße
|
|
─Abgefahrene Furt-Markierung in
Ostseite
─Unfallauffälliger Bereich
(Kfz-Linksabbieger aus Norden gegen Radfahrer aus Süden)
|
─Markierung erneuern
─Lösung im Rahmen des Neubau RKK
(Linksabbieger entfällt voraussichtlich)
|
1
2
|
|
11
|
4
|
D.
-Martin-Luther-Straße
|
von
Luitpoldstraße bis Landshuter Straße
|
─Hohe Kfz-Belastung (Menge =
10-15.000 Kfz/Tag und V=50 km/h) für Radverkehr im Mischverkehr auf
der
Fahrbahn
|
─Verlängerung des Radwegs bis zur
Landshuter Straße, Überleitung im großzügigen Einmündungsbereich auf
die
Fahrbahn
(Vorschlag im Gutachten: Lösung im Rahmen des Neubau RKK)
(*)
|
2
|
|
11
|
4
|
D.-Martin-Luther-Straße
|
von Landshuter Straße bis Dachauplatz
|
─Hohe Kfz-Belastung (Menge =
10-15.000 Kfz/Tag und V=50 km/h) für Radverkehr im Mischverkehr auf
der
Fahrbahn
|
─Westseite von Dachauplatz bis
Königsstraße: Schutzstreifen (b=1,25m)
─Westseite ab Königsstraße: Mitbenutzung
der Busspur
─Ostseite von Landshuter Straße bis
Dachauplatz: Abmarkierung von Schutzstreifen (b=1,25m) unter
Berücksichtigung der lichten Breite (evtl. Entwässerungsrinne
befahrbar
machen) (siehe Anlage 7.2)
|
1
1
1
|
|
14
|
4
|
Prüfeninger Straße /
Steinmetzstraße / Schillerstraße
|
|
─Südliche Radfurt stark abgesetzt,
der zuführende Radweg liegt hinter Parkständen bzw. einer Busbucht,
führt zur
Einschränkung des Sichtkontakts von rechtsabbiegenden Kfz
|
─Überführung des Radwegs 15m vor der
Kreuzung in einen Radfahrstreifen (b=1,85m) zu Lasten der Parkstände
|
1
|
|
14
|
4
|
Prüfeninger Straße
|
Höhe Steinmetzstraße
|
─Unklare Führung der Radverkehrsanlage
in Richtung Innenstadt
|
─Entfernen des Zeichens 237 (Radweg)
und deutlichere Überleitung auf die Straße
|
1
|
|
14
|
4
|
Prüfeninger Straße
|
Zwischen Steinmetzstraße und Platz
der Einheit
|
─Kfz-Belastung (Menge=7-1 0.000
Kfz/Tag und Geschwindigkeit V=50 km/h) für Radverkehr im Mischverkehr
auf der
Fahrbahn (Südseite) im Grenzbereich, Radweg nur auf nördlicher Seite
vorhanden,
─Potenzielle Konflikte mit dem
ruhenden Verkehr durch fehlende Sicherheitsabstände auf nördl. Radweg
zu
parkenden Pkw
|
─Rückbau des Radwegs zugunsten eines
beidseitigen Schutzstreifens auf der Fahrbahn (siehe Bericht, Kapitel
6.3.4
und Anlage 7.3)
─Alternativ: Kfz-Belastung liegt
noch im akzeptablen Bereich für Mischverkehr. Daher kann alternativ
die
Radwege-Benutzungspflicht aufgehoben werden; Radweg verbleibt als
sog.
„Anderer Radweg" im Bestand erhalten. Lösung mit Schutzstreifen
wird aufgrund der optischen Einengung jedoch favorisiert
|
1-2
|
|
9
|
1
|
Verlängerung Markomannenstraße
nach Süden
|
südlich der
Franz-Josef-Strauß-Allee
|
─Bauzustand der Verbindung genügt
nicht den Ansprüchen von Radverkehr
|
─Ausbau als Geh- und Radweg
mit
radverkehrsverträglicher Oberfläche
|
2-3
|
|
9
|
2
|
Hinterer Mühlweg
|
Grünanlage zwischen Schwabenstraße
und Bajuwarenstraße
|
─Gut befahrbarer Weg abseits der
Kfz-Straße trotz ausreichender Breite nur für Fußgänger frei
─Freigabeversuch wurde nach
Beschwerden zurückgenommen
|
─Anpassung des Weges für sicheren
Fuß- und Radverkehr und Freigabe
|
1-2
|
|
21
|
4
|
Islinger Weg
|
Oberisling bis Burgweinting
|
─Oberflächenbeschaffenheit für
Radverkehr im Alltagsradverkehr nicht komfortabel nutzbar
|
─Ausbau als Geh- und Radweg mit
geeigneter, ebener Oberfläche
|
2
|
(*)
Auf eine Behebung der Verflechtungsprobleme am Radwegende bei der
Luitpoldstraße hat sich die Arbeitsgruppe Radverkehr bereits 2007
verständigt;
wurde wegen der Planungen für das Regensburger Kultur- und
Kongreßzentrum
aufgeschoben, sollte wegen der Dringlichkeit aber nicht mehr weiter
verzögert
werden.