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| Stadt Regensburg - Stadtplanungsamt - Postfach 11 06 43 93019 Regensburg |
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| Regensburg, den 16.06.2009 |
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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 192 „Schwalbenneststraße“
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In der Gegenrichtung kann eine Radverkehrsanlage die Vorbeifahrt am Rückstau der Ampelanlage ermöglichen und erscheint deshalb grundsätzlich sinnvoll. In der Plandarstellung ist jedoch zum einen die Erreichbarkeit des Radwegs von der Brunnstube her unklar, zum anderen erfolgt die Heranführung an den Fahrbahnrand und damit in das Blickfeld des Kraftfahrers erst im unmittelbaren Einmündungsbereich. Es wird deshalb vorgeschlagen, anstelle eines baulich angelegten Radweges einen Radfahrstreifen auf Fahrbahnniveau zu markieren. Sofern separate Geradeaus- und Rechtsabbiegespuren für den Kraftfahrzeugverkehr vorgesehen sind, wäre der Radfahrstreifen sinnvollerweise dazwischen zu führen, um Konflikte von Radfahrern mit rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen zu vermeiden.
Es wird angeregt, zur Reduzierung der Verkehrsflächen die Straße an der Brunnstube
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Die im weiteren Verlauf der Ziegetsdorferstraße dargestellte einseitige Radverkehrsanlage ist in der Tempo-30-Zone nicht nur überflüssig, sondern unzulässig.
In der Tempo-30-Zone ebenfalls überflüssig ist die Busbucht; sie ist deshalb zurückzubauen
und die Haltestelle behindertengerecht zu gestalten.
Für Rückfragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Seywald
(Kreisvorsitzender)